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Autoreparatur mit Mobilitätsgarantie

Heute möchten wir Sie über das Thema Mobilitätsgarantie bzw. Autoreparatur mit Garantie informieren.

Garantie und Gewährleistung in der freien Werkstatt

Sicher unterwegs mit Garantie
Entspannter Fahren: Sicher unterwegs mit Garantie.

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist es, dass der Besuch einer freien Werkstatt zwangsläufig zum Verfall der Garantie- und Gewährleistungsansprüche des Fahrzeugherstellers führt.

Wir erklären Ihnen, warum Sie beim Besuch einer freien Werkstatt keinen Garantieverlust befürchten müssen und welche Garantieleistungen wir mit der kostenlosen Mobilitätsgarantie zusätzlich anbieten können.

Bei all unseren Dienstleistungen rund um das Auto bieten wir Ihnen diesen Service zusätzlich an – damit Sie immer garantiert sicher unterwegs sind!

Was bedeutet Gewährleistung und Garantie?

Die gesetzliche Gewährleistung regelt das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer des Autos. Bei einem Neuwagen beträgt die Gewährleistungsdauer 24, bei Gebrauchtwagen 12 Monate. Die Gewährleistung schützt den Käufer des Autos und kann bei Mängeln, die während des Zeitraums der Gewährleistung auftreten, Ansprüche auf Nachbesserung oder gar Schadensersatzansprüche geltend machen.

Zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistungspflicht kann der Verkäufer auch eine Garantie als freiwillige Leistung anbieten. Hierbei bleiben die Gewährleistungsansprüche unberührt. Meist ist die Garantie jedoch an spezielle Garantiebedingungen geknüpft.

Die wohl beliebteste Garantiebedingung von Fahrzeugherstellern besagt, dass Reparaturen und Inspektionen während des Grantiezeitraums nur durch Vertragswerkstätten durchgeführt werden dürfen. Demnach könnten die Ansprüche auf die Händlergarantie beim Besuch einer freien Werkstatt verfallen. Dies wurde von diversen Herstellern eine gewisse Zeit lang praktiziert, in vielen Fällen sind diese Klauseln allerdings unwirksam, denn im Jahr 2013 wurde diese Vorgehensweise durch ein Urteil des europäischen Gerichtshofes unterbunden. Fahrzeughersteller dürfen demnach die Bedingungen Ihrer Garantie nicht an die Wahl der Werkstatt koppeln.

Sofern es sich um einen Kfz-Meisterbetrieb handelt ist der Besuch einer freien Werkstatt also durchaus möglich. Die wichtigste Voraussetzung ist hierbei, dass die Wartung des Fahrzeugs gemäß Herstellervorgaben durchgeführt wird. Kann der Fahrzeughersteller- bzw. Händler nachweisen, dass die letzte Wartung unsachgemäß ausgeführt wurde, können Ihre Ansprüche also durchaus verfallen.

Deshalb sollten Sie Ihr Auto immer in einer qualifizierten, freien Werkstatt warten lassen. Als Gütesiegel für eine fachgerechte Wartung dient hierbei immer das KFZ-Meistersiegel.

Sie müssen also keinen Garantieverfall befürchten, wenn Sie Ihr Auto in einer freien Werkstatt warten lassen.

Mit der Mobilitätsgarantie erhalten Sie einen 24-Stunden-Notruf im Schadenfall
Mit der Mobilitätsgarantie erhalten Sie einen 24-Stunden-Notruf im Schadenfall!

Mobilitätsgarantie in der freien Werkstatt

Ein weiteres Vorurteil gegenüber freien Autowerkstätten ist, dass diese keine Mobilitätsgarantie auf Ihre Reparaturleistungen anbieten. Die optionale Mobilitätsgarantie kann bei jeder Werkstattleistung wie zum Beispiel im Zuge der Inspektion oder einer Autoreparatur angeboten werden.

Wir bieten Ihnen die Mobilitätsgarantie Nürnberger Garanta Versicherung mit NÜRNBERGER/GARANTA SofortHilfe an. Hierbei erhalten Sie die kostenlose Mobilitätsgarantie mit 24-Stunden-Notruf im Schadenfall!

Die Garantieleistungen umfassen hierbei:

Bei Panne und Unfall am Wohnort

  • Kosten für Pannenhilfe am Schadenort bis 154 EUR
  • Abschleppkosten zur nächsten Fachwerkstatt bis 154 EUR
  • Bergungskosten in unbegrenzter Höhe
  • Mehrkosten für Fahrten nach einem Unfall (z. B. Mietwagen)

Zusätzlich bei Panne/Unfall in Deutschland
(Hierbei muss der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie vom Wohnort entfernt sein.)

  • Mehrkosten für Fahrten, Weiter- oder Rückreise, Mietwagen und/oder Übernachtung bis zu 512 EUR
  • Bei Verzicht auf die Mehrkosten erhöhte Abschleppkosten bis 512 EUR
  • Kosten für das Zurückholen des Fahrzeugs bei Fahrerausfall

Zusätzlich bei Panne/Unfall im europäischen Ausland
(Europa im geografischen Sinne)

  • Rücktransport des Fahrzeugs bei Fahrzeugausfall
  • Unterstellungskosten für maximal 14 Tage
  • Kostenzuschuss für Verzollung oder Verschrottung
  • Ersatzteilversand

Quelle: https://www.nuernberger-garanta.de/versicherungen/mobilitaetsgarantie/leistung/index.html

Folge Christian Schaal:

Marketing & Webmaster

Als einer der beiden Söhne von KFZ-Meister Heiko Schaal zuständig für Marketing, Werbung und Website. Bloggt über Themen rund um das Auto.
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3 Responses

  1. Tobias Müller
    |

    Vielen Dank für den Beitrag zur Autoreparatur mit Mobilitätsgarantie. Mein Onkel sucht nach einer Autowerkstatt für die Wartung seines alten VWs. Gut zu wissen, dass es die Mobilitätsgarantie gibt, die gerne in Werkstätten angeboten wird, schnelle Hilfe im Notfall verspricht und bei Pannen zur Stelle ist.

  2. Oscar
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    Garantie auf KFZ-Reparaturen ist eine gute Sache. Meistens geht es ja gut, aber es kann sein, dass ein Schaden vielleicht doch nicht richtig behoben wurde. Werde darauf achten bei meinem nächsten Werkstattbesuch.

  3. Joachim Hussing
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    Vielen Dank für die Informationen zur Autoreparatur. Der Motor meines Autos hatte in letzter Zeit einige Probleme. Ich suche eine Autowerkstatt, die mein Auto reparieren kann.